Barrierefreiheit

Autovermietung Audi on demand rent

Information für Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Euromobil GmbH
Hansestraße 12
27419 Sittensen
Telefon: +49 4282 73110
E-Mail: info@euromobil.de

Guten Tag!

Sie haben Fragen zur „Autovermietung Audi on demand rent“? Wir beantworten hier Ihre Fragen.

Diese Informationen entsprechen § 14 Absatz 1 Nummer 2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Das BFSG soll Produkte oder Dienstleistungen barrierefrei machen, die Firmen anbieten. Firmen müssen dafür sorgen, dass alle Kunden ihre Angebote leicht verstehen und nutzen können. Kunden sollen keine Hilfe von anderen brauchen. So können alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.

Wichtig: Diese Information soll Ihnen die Dienstleistung „Autovermietung Audi on demand rent“ verständlich erklären. Sie ist aber rechtlich nicht bindend. Nur Ihre Vertragsunterlagen sind rechtlich bindend: der Antrag sowie die Vertragsbedingungen. Lesen Sie darum alle Unterlagen aufmerksam durch, damit Sie gut informiert sind.

Diese Information hat vier Teile:

Teil 1 beinhaltet konkrete Informationen. Hier erklären wir die Dienstleistung.

Die Teile 2, 3 und 4 geben allgemeine Informationen. In Teil 2 erfahren Sie, was Sie bei Beschwerden tun können.

Teil 3 informiert über die Barrierefreiheit der Dienstleistung.

In Teil 4 steht, an wen Sie sich bei Problemen mit der Barrierefreiheit der Dienstleistung wenden können. Dort erfahren Sie, welche Behörde zuständig ist.

Ihre Euromobil GmbH.

1. Beschreibung der Dienstleistung

Wir beschreiben die Dienstleistung der Autovermietung „Audi on demand rent“. Sie erfahren, was die Dienstleistung beinhaltet.

Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen erklären das Produkt. Sie sind nicht vollständig. Dieses Produktdatenblatt ist nicht Vertragsbestandteil von Mietverträgen.

1.1. Wer sind wir?

Wir von der Euromobil GmbH gehören zum Volkswagen Konzern. Die Europcar Mobility Group (EMG) besitzt den größten Teil unserer Firma.

Wir sind Experten für die Vermietung hochwertiger Autos der Marken des Volkswagen Konzerns. Wir bieten viele verschiedene Mobilitätslösungen an.

Unter dem Namen „Audi on demand rent“ vermieten wir nur Autos der Marken Audi.

1.2. Welche Produkte bieten wir Verbrauchern an?

Audi on demand rent vermietet Fahrzeuge für kurze Zeiträume. Sie können ein Auto für 1 bis 28 Tage mieten. Dieses Angebot ermöglicht es, kurzfristig mobil zu sein, ohne sich langfristig zu binden.

Sie können Fahrzeuge online reservieren. Ein Anrecht darauf, das Fahrzeug auch wirklich zu bekommen haben Sie damit aber nicht. Den Mietvertrag schließen sie erst in der Mietwagen-Station ab.

1.3. Was ist ein KfZ-Mietvertrag?

Ein Mietvertrag für ein Auto ist eine Vereinbarung. Sie mieten ein Auto für eine bestimmte Zeit und bezahlen dafür Geld.

Die Miete muss gemäß den Vertragsbedingungen erfolgen. Dazu gehören zum Beispiel die allgemeinen Vermietbedingungen.

1.4. Wie kommt es zum Vertragsschluss?

Sie schließen den Vertrag für unsere Produkte online über https://audiondemand.audi.de/rent.html oder direkt in unseren Mietwagen-Stationen ab. Die Art des Vertragsabschlusses hängt vom Produkt ab.

1.5. Was braucht man, um ein Fahrzeug anzumieten?

Wir vermieten höherwertige oder höhermotorisierte Autos nur an Mieter bzw. Fahrer ab einem gewissen Alter und mit ausreichend Fahrerfahrung.

Wir setzen grundsätzlich

  • ein Mindestalter von 19 bis 25 Jahren, je nach Fahrzeugmodell und Kategorie, voraus
  • einen Mindestführerscheinbesitz zwischen 1 bis 3 Jahren, je nach Fahrzeugmodell und Kategorie, voraus.

Bei Abholung des Mietwagens sind mitzubringen,

  • ein gültiger Personalausweis des Mieters bzw. der Mieterin im Original.
  • ein gültiger Führerschein des Mieters bzw. der Mieterin im Original (auch Zusatzfahrerinnen und Fahrer).
  • Kreditkarte (des Mieters oder der Mieterin)

Personaldokumente müssen klar und gut lesbar sein. Wenn Dokumente nicht auf Deutsch sind, müssen Sie eine Übersetzung hinzufügen.

Statt des Personalausweises können Sie einen Reisepass zusammen mit einer Meldebescheinigung vorlegen. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein.

Ist die Meldebescheinigung älter als ein Jahr, brauchen Sie einen zusätzlichen Nachweis Ihrer Adresse. Das kann zum Beispiel eine aktuelle Rechnung sein.

Bei ausländischen Personalausweisen ist ein Nachweis über den Aufenthalt nötig, zum Beispiel eine Hotelreservierung. Ein internationaler Führerschein, der in Deutschland ausgestellt wurde, dient nicht als Ausweis.

1.6. Fällt eine Sicherheitsleistung an?

Wenn Sie Ihren Mietwagen abholen, kann Ihr Kreditkarteninstitut eine Sicherheitsleistung einziehen. Diese Sicherheit deckt mögliche Forderungen ab, zum Beispiel, wenn Sie den Wagen zu spät zurückgeben oder wenn Schäden am Wagen entstehen.

Die Höhe der Sicherheitsleistung hängt von der Fahrzeugklasse ab, die Sie wählen. Außerdem kann sie sich je nach Ort unterscheiden.

Sie bekommen die Sicherheitsleistung zurück, nachdem Sie den Mietwagen ordnungsgemäß zurückgegeben haben. Bei kleinen Fahrzeugklassen können Sie die Sicherheit auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

1.7. Wie kann ich zahlen?

Sie können an unseren Stationen normalerweise einfach mit Kreditkarte bezahlen.

Nicht jede Station akzeptiert jede Kreditkarte. Wichtig ist auch, dass die Kreditkarte auf Ihren Namen als Mieter ausgestellt ist.

Sie können bei uns nicht bar bezahlen. Die Zahlungsbedingungen können sich je nach Standort unterscheiden.

1.8. Übergabe und Rückgabe

Wir legen den Ort für Übergabe und Rückgabe im Mietvertrag fest. In unseren Allgemeinen Vermietbedingungen stehen wichtige Informationen zur Übergabe und Rückgabe. Hier sind einige Beispiele für Pflichten:

1.8.1. Übergabe

Wir übergeben Ihnen das Fahrzeug als Mieter zum ausgemachten Termin und Ort. Wir erstellen zusammen ein Übergabeprotokoll. Darin halten wir unter anderem den Zustand des Fahrzeugs fest.

Sie müssen bei der Erstellung des Protokolls mitarbeiten. Sie müssen alle Schäden oder Mängel, die Sie sehen, ehrlich und vollständig angeben.

1.8.2. Rückgabe

Sie müssen das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückgeben. Wir oder eine von uns beauftragte Person sehen uns das Auto bei der Rückgabe an. Wir notieren dabei unter anderem Folgendes:

  • der Zustand des Autos,
  • ob etwas fehlt (z. B. Zubehör),
  • der Kilometerstand,
  • ob genug getankt oder geladen wurde,
  • ob es sichtbare Schäden, Schmutz oder Rauchgeruch gibt.

Wir stellen Ihnen möglicherweise Kosten in Rechnung. Das gilt zum Beispiel für Schäden am Fahrzeug oder starke Verschmutzungen.

1.8.3. Kann man vorzeitig das Mietfahrzeug zurückgeben?

Sie können das Fahrzeug früher als vereinbart zurückgeben. Sie müssen dies aber vorher mit der Vermietstation besprechen.

1.9. Welche Kosten können entstehen?

1.9.1. Mietzins und Fahrzeugschutz

Sie zahlen die vereinbarte Miete. Die meisten Tarife beinhalten auch eine Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Möglicherweise müssen Sie als Mieter im Schadensfall eine Selbstbeteiligung zahlen.

Sie können die Selbstbeteiligung pro Schadensfall gegen Gebühr senken.

1.9.2. Tank- bzw. Ladekosten während der Mietzeit

Während der Mietzeit haben Sie für die Tank- bzw. Ladekosten selbst aufzukommen.

1.9.3. Weitere Kosten

Zusätzliche Kosten können entstehen, etwa für mehr gefahrene Kilometer oder bei Verstößen gegen den Vertrag. Bitte prüfen Sie die Preislisten und Allgemeinen Vermietbedingungen. Dort finden Sie Informationen zu Kosten für Mehrkilometer, Sicherstellung des Fahrzeugs und Tankgebühren.

1.10. Wo findet man uns?

Die Audi on demand-Stationen befinden sich deutschlandweit in teilnehmenden Audi Autohäusern. Sie finden die Stationen unter: https://audiondemand.audi.de/rent.html

1.11. Wie und auf welche Weise kann ich kündigen?

Schauen Sie hierzu gerne in unsere Allgemeinen Vermietbedingungen.

2. Wie kann ich mich beschweren?

Sie können Ihre Beschwerde auf verschiedene Arten einreichen:

3. Informationen zur Barrierefreiheit unserer Dienstleistung

Wir möchten Ihnen erklären, wie unsere Dienstleistung die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllt. Dieser Abschnitt informiert Sie über die Eigenschaften unserer Dienstleistung bezüglich der Barrierefreiheit.

Das BFSG verpflichtet uns, unter anderem die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte einzuhalten. Diese Richtlinien sollen Webinhalte für alle Menschen – besonders für Menschen mit Behinderung – so zugänglich wie möglich machen. Die Richtlinien basieren auf vier Prinzipien.

  • Wahrnehmbarkeit: Alle Menschen sollen Informationen und Funktionen wahrnehmen können. Wir stellen sicher, dass Bilder und Grafiken Alternativtexte haben.
  • Bedienbarkeit: Alle Menschen sollen Funktionen bedienen können. Wir stellen sicher, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedienbar sind.
  • Verständlichkeit: Webinhalte sollen lesbar und klar verständlich sein. Wir bieten unsere Webinhalte in einfacher Sprache an.
  • Robustheit: Webinhalte müssen mit unterstützenden Technologien kompatibel sein. Solche Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten oder zur Umwandlung von Sprache in Text. Wir halten Standards für die Nutzung solcher Technologien ein, zum Beispiel Standards zur technischen Struktur und zur Kennzeichnung der Webinhalte.

Wir setzen diese Prinzipien um und erfüllen so mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG.

3.1. Barrierefreiheit der Autovermietung Audi on demand rent

Unsere Dienstleistung in Verbindung mit einer Autovermietung Audi on demand rent ist barrierefrei. Das bedeutet Folgendes:

  • Wir bieten Ihnen den Abschluss unserer Dienstleistung wie folgt an: Online-Antragsstrecke. Alternativ können Sie den Antrag über unseren Kundenservice oder Vertriebspartner des Volkswagen Konzerns (Autohaus) stellen. Wenn Sie den Antrag im Autohaus stellen, gelten die Barrierefreiheitsstandards des BFSG nicht.
  • Sie können unsere Dienstleistung mit folgender Zugangsmöglichkeit (sensorischem Kanal) nutzen: Online-Antragstrecke, Telefon, E-Mail oder Homepage. Wenn Sie den Antrag im Autohaus stellen, kann Ihnen ein Verkäufer helfen; dies ist unabhängig von den Barrierefreiheitsstandards des BFSG.

3.2. Barrierefreiheit dieser Information

Diese Information ist barrierefrei. Das bedeutet Folgendes:

  • Sie finden diese Information auf der Internetseite des Produkts.
  • Der Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Vertragsdokumente sind nicht in leicht verständlicher Sprache geschrieben.
  • Das Aussehen der Texte ist speziell: Wir verzichten auf Trennungen von Wörtern am Zeilenende, auf Blocksatz und Ligaturen. Der Abstand zwischen den Zeilen ist mindestens 1,0.

3.3. Barrierefreiheit von Dokumenten zu unserer Dienstleistung

Dokumente unseres Services sind barrierefrei, insofern es gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Information erklärt, wie wir das erreichen.

  • Unsere Dokumente sind, falls rechtlich nötig, im PDF/UA-Format erstellt. Dieses Format lässt sich in andere Formate umwandeln. Dadurch sind die Dokumente über verschiedene Wege zugänglich.
  • PDF/UA-Dokumente enthalten für alle Elemente ohne Text, wie Bilder oder Grafiken, Beschreibungen.

4. Marktüberwachungsbehörde

Unsere Dienstleistung erfüllt Ihrer Meinung nach nicht die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)? Hier erklären wir Ihnen, an wen Sie sich wenden können.

Die verantwortliche Behörde ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).

Die MLBF kontrolliert, ob Unternehmen sich an bestimmte Gesetze halten. Auch wir als Unternehmen werden von der MLBF kontrolliert.

Wenn Sie unsere Dienstleistung nicht richtig nutzen können, können Sie einen Antrag bei der MLBF stellen. Die MLBF kann dann rechtliche Schritte gegen uns einleiten (Abschnitt 6 oder Abschnitt 7 BFSG).

In Ihrem Antrag können Sie angeben, dass wir gegen eine Vorschrift des BFSG verstoßen. Sie können auch angeben, dass wir gegen eine Vorschrift der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verstoßen. (Die BFSGV basiert auf § 3 Absatz 2 BFSG.)

Die Adresse der MLBF ist:

Nach Veröffentlichung der Informationen finden Sie hier die Adresse der Marktüberwachungsbehörde.